Die Rolle der Dolmetscher
(Text als pdf-Datei zum Ausdrucken)
www.visuelles-denken.de

Hat ein gehörloser Patient ein Recht auf einen Dolmetscher?

Ja. Das Sozialgesetzbuch I garantiert in §17 (2) bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten das Recht auf einen Dolmetscher:
„Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen.“

Wann und wie bestelle ich einen Dolmetscher?

Die meisten Gehörlosen ziehen die Kommunikation in Gebärdensprache einer Verständigung durch Sprechen und Ablesen vom Mund vor. Es gibt aber auch Gehörlose, die sich lieber in der gesprochenen Sprache austauschen. Fragen Sie daher den Patienten, ob er einen Gebärdensprachdolmetscher wünscht.

Sie sollten den Dolmetscher frühzeitig bestellen und einen festen Termin abmachen. Vor allem für die folgenden Situationen ist ein Dolmetscher sinnvoll:

  • Die Aufnahme des Patienten und das Aufnahmegespräch.
  • Untersuchungen.
  • Diagnostische und therapeutische Gespräche.
  • Die Vor- und Nachbereitung von Operationen. Bei Operationen am wachen Patienten auch während der OP.
  • Abschluss- und Entlassungsgespräche.

Einen geeigneten Dolmetscher in Ihrer Nähe nennt Ihnen die zuständige Vermittlungszentrale. .



Anmeldung und Aufnahme



Tipps für das Pflegepersonal



Tipps für Ärzte



Tipps für Gehörlose



Besser mit Dolmetscher




Impressum
Datenschutz
www.visuelles-denken.de